Osteopathie

Einordnung der Osteopathie

Die Osteopathie ist ein eigenständiges manuelles Therapiekonzept, das funktionelle Einschränkungen des Bewegungsapparates sowie weiterer Körpersysteme betrachtet. Sie ist rechtlich nicht Bestandteil der allgemeinen Regelversorgung und wird in Deutschland unterschiedlich eingeordnet.

Behandlungsansatz und Methoden

Osteopathische Behandlungen erfolgen überwiegend manuell. Ziel ist es, funktionelle Zusammenhänge im Körper zu analysieren und zu behandeln. Art und Umfang der Anwendung können je nach Ausbildung des Behandlers und therapeutischem Ansatz variieren.

  • Manuelle Untersuchung und Behandlung
  • Ganzheitliche Betrachtung funktioneller Zusammenhänge
  • Anwendung außerhalb schulmedizinischer Leitlinien

Therapien im Überblick

Abgrenzung im Leistungssystem

Für osteopathische Behandlungen besteht kein allgemeiner Leistungsanspruch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. In einzelnen Fällen können satzungsbezogene Regelungen eine Kostenbeteiligung ermöglichen. Ergänzende Absicherungen können tarifabhängig Regelungen zur Erstattung enthalten.

Naturheilverfahren

Kosten, Erstattung und Vertragsaspekte

Die Kosten osteopathischer Behandlungen richten sich nach Dauer, Häufigkeit und Anbieter. Eine mögliche Erstattung ist tarifabhängig geregelt und kann an Voraussetzungen wie Behandlerqualifikation, Leistungsgrenzen oder Höchstbeträge geknüpft sein. Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Heilpraktiker

FAQ – Häufige Fragen

Was ist Osteopathie?

Osteopathie ist ein manuelles Therapiekonzept, das funktionelle Zusammenhänge des Körpers betrachtet und außerhalb der schulmedizinischen Regelversorgung angewendet wird.

Gehört Osteopathie zur Regelversorgung?

Osteopathische Behandlungen sind kein Bestandteil der allgemeinen Regelversorgung. Eine Kostenbeteiligung kann sich aus satzungsbezogenen oder tariflichen Regelungen ergeben.

Wie kann eine mögliche Erstattung erfolgen?

Eine Erstattung kann tarifabhängig vorgesehen sein und ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Krankenzusatzversicherung.



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