Heilmittel

Einordnung von Heilmitteln

Heilmittel umfassen therapeutische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden können. Sie sind Bestandteil medizinischer Behandlungsabläufe und werden überwiegend ambulant durchgeführt. Rechtlich und abrechnungstechnisch sind Heilmittel klar von Arznei-, Hilfs- und Pflegeleistungen abgegrenzt.

Typische Heilmittelarten

Welche Heilmittel eingesetzt werden, richtet sich nach der medizinischen Diagnose und der ärztlichen Verordnung. Die konkrete Ausgestaltung ist gesetzlich geregelt und kann je nach Therapieziel variieren.

  • Physikalische Therapieformen
  • Bewegungs- und funktionelle Therapien
  • Manuelle und rehabilitative Maßnahmen

Therapien im Überblick

Abgrenzung im Leistungssystem

Heilmittel unterscheiden sich von ärztlichen Leistungen, Medikamenten und alternativen Behandlungsmethoden. Während sie in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich vorgesehen sind, können Umfang und Zuzahlungen variieren. Ergänzende Absicherungen können tarifabhängig zusätzliche Regelungen enthalten.

Ambulante Leistungen

Kosten, Verordnung und Erstattung

Die Kosten für Heilmittel ergeben sich aus Art, Dauer und Häufigkeit der Behandlung sowie aus geltenden Vergütungsregelungen. Eine Erstattung erfolgt in der Regel auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Bei Zusatzabsicherungen können tarifabhängig abweichende Regelungen gelten.

Therapeutische Behandlungen

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind therapeutische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden und Teil medizinischer Behandlungsprozesse sind.

Gehören Heilmittel zur Regelversorgung?

Heilmittel sind grundsätzlich Bestandteil der Regelversorgung, wobei Umfang, Zuzahlungen und Voraussetzungen gesetzlich geregelt sind.

Wie kann eine zusätzliche Erstattung erfolgen?

Eine zusätzliche Erstattung kann tarifabhängig durch eine Krankenzusatzversicherung vorgesehen sein und ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.



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