Therapien

1. Grundlagen ambulanter Therapien

Ambulante Therapien sind medizinische Maßnahmen, die nicht stationär durchgeführt werden. Sie dienen der Linderung von Beschwerden, der Förderung der Beweglichkeit, der Verbesserung von Funktionsstörungen oder der psychischen und körperlichen Stabilisierung.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt viele Therapien, jedoch meist in begrenztem Umfang oder nur bei bestimmten Indikationen. Eine ambulante Zusatzversicherung kann diesen Bereich erweitern.

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2. Erweiterte Therapieformen

Die ambulante Zusatzversicherung kann eine Vielzahl ergänzender Therapien abdecken, die über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgehen. Die Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab.

  • Physiotherapeutische Behandlungen
  • Ergotherapie
  • Manuelle Therapien
  • Logopädische Maßnahmen
  • Therapien zur Bewegungs- und Funktionsverbesserung

3. Für wen sind erweiterte Therapien sinnvoll?

Erweiterte ambulante Therapien eignen sich für Personen, die regelmäßig therapeutische Unterstützung benötigen, chronische Beschwerden haben oder ergänzende Therapieformen nutzen möchten.

4. Kosten & Tarifmerkmale

Die Kosten für ambulante Therapien im Rahmen einer Zusatzversicherung richten sich nach dem gewählten Tarif. Viele Versicherer bieten prozentuale Erstattungen oder feste Budgets für verschiedene Therapieformen.

Je nach Tarif sind bestimmte Therapiearten definiert oder als kombinierte Pakete verfügbar.

5. FAQ – Häufige Fragen

Welche Therapieformen werden typischerweise übernommen?

Häufig werden Physiotherapie, Ergotherapie, logopädische Maßnahmen oder manuelle Therapien erstattet – abhängig vom Tarif.

Gibt es Limits oder Budgets für Therapien?

Viele Tarife bieten jährliche Budgets oder definierte Therapieeinheiten. Die konkreten Bedingungen hängen vom Tarifmodell ab.

Für wen ist ein erweiterter Therapieschutz sinnvoll?

Für Personen mit regelmäßigem Therapiebedarf oder chronischen Beschwerden, die ergänzende Therapien nutzen möchten.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025