Prävention

Einordnung präventiver Leistungen

Prävention umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen sowie zur frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Risiken. In der Krankenzusatzversicherung können präventive Leistungen ergänzend zur gesetzlichen Versorgung vorgesehen sein, sofern dies tariflich vereinbart ist.

Maßgeblich für Umfang und Voraussetzungen ist ausschließlich der jeweilige Versicherungsvertrag. Art und Häufigkeit präventiver Leistungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.

Typische Präventionsbereiche

Welche Präventionsleistungen berücksichtigt werden, ist tarifabhängig. Die folgenden Bereiche können – abhängig vom Vertrag – Bestandteil ergänzender Leistungen sein.

  • Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen
  • Gesundheitskurse und präventive Programme
  • Erweiterte Check-up-Untersuchungen
  • Präventionsleistungen im ambulanten Bereich
  • Tariflich geregelte Zusatzangebote zur Gesundheitsvorsorge

Vertragliche Voraussetzungen und Abgrenzungen

Präventionsleistungen unterliegen regelmäßig klar definierten tariflichen Voraussetzungen. Dazu zählen insbesondere Leistungsgrenzen, Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Ausschlüsse.

  • Begrenzung der Anzahl oder Häufigkeit von Vorsorgemaßnahmen
  • Tarifabhängige Höchstbeträge oder Erstattungsquoten
  • Vorgaben zu anerkannten Kursen oder Untersuchungen
  • Ausschlüsse bestimmter Präventionsangebote

Kostenfaktoren und Tarifmerkmale

Die Kosten für ergänzende Präventionsleistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Tarif und dessen Leistungsumfang. Maßgeblich sind sowohl tarifliche als auch personenbezogene Faktoren.

  • Art und Umfang der versicherten Präventionsleistungen
  • Tarifliche Erstattungsgrenzen und Selbstbeteiligungen
  • Eintrittsalter und Tarifstruktur
  • Einbindung präventiver Leistungen als Baustein oder Tarifbestandteil

FAQ – Häufige Fragen

Welche Präventionsleistungen können berücksichtigt sein?

Welche Präventionsmaßnahmen berücksichtigt sind, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem vereinbarten Tarif.

Sind präventive Leistungen unbegrenzt erstattungsfähig?

In der Regel gelten tarifliche Begrenzungen hinsichtlich Umfang, Höhe oder Häufigkeit präventiver Leistungen.

Gilt Prävention automatisch für alle Versicherten?

Ob und in welchem Umfang Präventionsleistungen gelten, ist tarifabhängig und vertraglich geregelt.



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