Kontaktlinsen – Einordnung von Sehhilfen und Leistungsaspekten
Kontaktlinsen sind optische Sehhilfen, die direkt auf dem Auge getragen werden. Sie dienen der Korrektur von Fehlsichtigkeiten und können – abhängig von gesetzlichen Vorgaben sowie tariflichen Regelungen – Bestandteil ergänzender Absicherungen sein.
Einordnung von Kontaktlinsen
Kontaktlinsen zählen zu den medizinischen Sehhilfen und werden zur Korrektur von Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit eingesetzt. Sie ersetzen oder ergänzen Brillen und erfordern eine fachgerechte Anpassung. Rechtlich werden Kontaktlinsen als Sehhilfen eingeordnet.
Kosten-Krankenkasse.de.
Arten und Anpassung
Kontaktlinsen sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Auswahl und Anpassung richten sich nach der individuellen Sehschwäche, der Augenbeschaffenheit und dem vorgesehenen Trageintervall.
- Weiche und formstabile Kontaktlinsen
- Unterschiedliche Trageintervalle
- Individuelle Anpassung durch Fachpersonal
Abgrenzung im Leistungssystem
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für Kontaktlinsen nur in bestimmten Ausnahmefällen. Voraussetzungen und Umfang sind gesetzlich geregelt. Ergänzende Absicherungen können tarifabhängig weitergehende Regelungen zur Kostenbeteiligung enthalten.
Kosten, Erstattung und Vertragsaspekte
Die Kosten für Kontaktlinsen hängen unter anderem von Art, Material, Austauschintervall und Anpassungsaufwand ab. Eine mögliche Erstattung ist tarifabhängig geregelt und kann an Leistungsgrenzen oder Höchstbeträge gebunden sein. Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Kontaktlinsen?
Kontaktlinsen sind optische Sehhilfen, die direkt auf dem Auge getragen werden und der Korrektur von Fehlsichtigkeiten dienen.
Gehören Kontaktlinsen zur Regelversorgung?
Kontaktlinsen gehören nur in bestimmten Ausnahmefällen zur Regelversorgung. Voraussetzungen und Umfang sind gesetzlich geregelt.
Wie kann eine zusätzliche Erstattung erfolgen?
Eine zusätzliche Erstattung kann tarifabhängig durch eine Krankenzusatzversicherung vorgesehen sein und ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.