Reisekranken – Einordnung des ergänzenden Auslandsschutzes
Eine Reisekrankenabsicherung dient der Kostenabsicherung bei Erkrankungen oder medizinischen Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Sie ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz und ist auf zeitlich begrenzte Aufenthalte außerhalb Deutschlands ausgerichtet.
Einordnung der Reisekrankenabsicherung
Die Reisekrankenabsicherung ist kein Bestandteil der regulären Inlandsversorgung. Sie dient der Absicherung medizinischer Leistungen im Ausland, bei denen der bestehende Versicherungsschutz nur eingeschränkt oder gar nicht greift. Maßgeblich sind die jeweiligen vertraglichen Regelungen.
Kosten-Krankenkasse.de.
Typische Leistungsbereiche
Der Leistungsumfang einer Reisekrankenabsicherung kann variieren. Er bezieht sich in der Regel auf medizinisch notwendige Maßnahmen während eines Auslandsaufenthalts.
- Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
- Akutversorgung bei Erkrankung oder Unfall
- Organisation medizinischer Leistungen vor Ort
Abgrenzung im Leistungssystem
Die Reisekrankenabsicherung unterscheidet sich von der allgemeinen Krankenversorgung im Inland. Während diese auf dauerhafte Absicherung ausgelegt ist, bezieht sich der Reiseschutz ausschließlich auf zeitlich begrenzte Aufenthalte außerhalb Deutschlands.
Kosten, Erstattung und Vertragsaspekte
Die Kosten einer Reisekrankenabsicherung richten sich nach Reisedauer, Geltungsbereich und vereinbartem Leistungsumfang. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ergänzende Regelungen können tarifabhängig vorgesehen sein.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Reisekranken?
Reisekranken bezeichnet eine ergänzende Absicherung für medizinische Leistungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
Gehört Reisekranken zur Regelversorgung?
Die Reisekrankenabsicherung ist kein Bestandteil der Regelversorgung und stellt eine ergänzende Absicherung dar.
Wie kann eine Kostenübernahme erfolgen?
Eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen der jeweiligen Reisekrankenabsicherung.