Sehhilfe – Einordnung von Brillen und Kontaktlinsen im ambulanten Bereich
Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen dienen dem Ausgleich von Sehbeeinträchtigungen. Diese Seite ordnet Sehhilfen im Kontext der ambulanten Versorgung sowie deren rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen sachlich ein.
Einordnung von Sehhilfen
Sehhilfen sind optische Hilfsmittel zum Ausgleich eingeschränkter Sehfähigkeit. Sie zählen grundsätzlich nicht zur umfassenden Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Kostenbeteiligung kann unter bestimmten Voraussetzungen oder tarifabhängig über ambulante Krankenzusatzversicherungen vorgesehen sein.
Kosten-Krankenversicherung.de.
Arten von Sehhilfen
Sehhilfen können in unterschiedlichen Formen eingesetzt werden. Auswahl und Ausführung richten sich nach individueller Sehbeeinträchtigung.
- Brillen mit Korrektionsgläsern
- Kontaktlinsen
- Spezielle Sehhilfen für besondere Sehanforderungen
- Optische Hilfsmittel zur Sehunterstützung
Abgrenzung zur medizinischen Behandlung
Sehhilfen dienen dem optischen Ausgleich und sind von medizinischen Behandlungen oder operativen Eingriffen klar abzugrenzen.
- Keine therapeutische oder operative Maßnahme
- Optischer Ausgleich von Fehlsichtigkeit
- Abgrenzung zu augenärztlichen Behandlungen
- Unterschiedliche Abrechnungssysteme
Kostenstruktur und tarifliche Aspekte
Die Kosten für Sehhilfen werden in der Regel privat getragen. Eine Erstattung oder Kostenbeteiligung kann tarifabhängig im Rahmen ambulanter Zusatzversicherungen geregelt sein.
- Private Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen
- Tariflich festgelegte Erstattungsgrenzen
- Mögliche zeitliche Begrenzungen
- Abhängigkeit vom vereinbarten Leistungsumfang
FAQ – Häufige Fragen
Was zählt zu Sehhilfen?
Zu Sehhilfen zählen unter anderem Brillen, Kontaktlinsen und weitere optische Hilfsmittel zum Ausgleich von Fehlsichtigkeit.
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Sehhilfen?
In der Regel nicht. Eine Kostenübernahme ist nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen vorgesehen.
Wie können Kosten für Sehhilfen abgesichert werden?
Eine Kostenbeteiligung kann tarifabhängig über ambulante Krankenzusatzversicherungen geregelt sein.
