Laserkorrektur

1. Grundlagen der Laserkorrektur

Refraktive Eingriffe wie LASIK oder PRK dienen der Korrektur von Fehlsichtigkeiten, indem die Hornhautform verändert wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Eingriffe in der Regel nicht.

Eine Zusatzversicherung kann Zuschüsse für Laserkorrekturen bieten, abhängig vom Tarif und dem enthaltenen Leistungsbaustein.

Weiterführender Verbundlink:

Kosten-Berufsunfähigkeit.de – Informationen zur finanziellen Absicherung bei gesundheitlichen Einschränkungen

2. Leistungen rund um refraktive Eingriffe

Je nach Tarif können verschiedene Laserverfahren berücksichtigt oder durch feste Budgets unterstützt werden.

  • Zuschüsse für LASIK, LASEK oder PRK
  • Unterstützung bei medizinischen refraktiven Eingriffen
  • Optische Voruntersuchungen
  • Nachkontrollen nach einem Eingriff
  • Budgetlösungen für refraktive Maßnahmen

3. Für wen ist eine Laserkorrektur sinnvoll?

Eine Laserkorrektur eignet sich für Personen, die eine langfristige Alternative zu Brillen oder Kontaktlinsen wünschen oder bestimmte Fehlsichtigkeiten dauerhaft ausgleichen möchten.

4. Kosten & Tarifmerkmale

Die Kosten refraktiver Eingriffe können stark variieren. Zusatzversicherungen bieten häufig feste Budgets für Laserkorrekturen oder kombinierte Sehhilfe-Bausteine.

Einige Tarife erlauben die Nutzung von Budgets für mehrere optische Leistungen innerhalb eines definierten Zeitraums.

5. FAQ – Häufige Fragen

Welche Laserverfahren werden erstattet?

Je nach Tarif können LASIK, PRK, LASEK oder vergleichbare refraktive Eingriffe unterstützt werden.

Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Viele Tarife bieten feste Budgets oder prozentuale Beteiligungen für Laserkorrekturen.

Für wen lohnt sich eine Laserkorrektur?

Für Personen mit stabilem Sehwert und dem Wunsch nach einer langfristigen Alternative zu Sehhilfen.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025