Stationär

Einordnung stationärer Leistungen

Stationäre Leistungen liegen vor, wenn eine medizinische Behandlung eine durchgehende Versorgung und Überwachung im Krankenhaus erfordert. Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf ärztliche Veranlassung.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendige stationäre Grundversorgung. Erweiterte Leistungen können tarifabhängig über stationäre Zusatzversicherungen geregelt sein.

Leistungsrahmen der stationären Versorgung

Der stationäre Leistungsrahmen umfasst alle medizinisch notwendigen Maßnahmen während des Krankenhausaufenthalts.

  • Ärztliche Behandlung und medizinische Überwachung
  • Pflegerische Versorgung während des Aufenthalts
  • Diagnostische und therapeutische Maßnahmen
  • Medikamenten- und Hilfsmittelversorgung

Unterbringung und Wahlleistungen

Die stationäre Unterbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung in der Regel im Mehrbettzimmer. Abweichende Unterbringungsarten und ärztliche Wahlleistungen gelten als Zusatzleistungen.

  • Mehrbettzimmer als Regelleistung
  • Einbett- oder Zweibettzimmer als Wahlleistung
  • Ärztliche Wahlleistungen bei stationärer Behandlung
  • Tarifabhängige Kombination von Unterbringung und Behandlung

Kostenstruktur und tarifliche Aspekte

Die Kosten stationärer Leistungen richten sich nach Art und Dauer des Aufenthalts sowie nach den vereinbarten Tarifmerkmalen. Gesetzliche und private Regelungen unterscheiden sich hierbei.

  • Gesetzlich geregelte Kostenübernahme für medizinisch notwendige Leistungen
  • Zuzahlungen gemäß gesetzlichen Vorgaben
  • Tarifabhängige Mehrkosten für Wahlleistungen
  • Abrechnung nach vertraglich vereinbarten Bedingungen

FAQ – Häufige Fragen

Was sind stationäre Leistungen?

Stationäre Leistungen sind medizinische Behandlungen, die eine Aufnahme und einen Aufenthalt im Krankenhaus erfordern.

Wann ist eine stationäre Behandlung notwendig?

Eine stationäre Behandlung ist notwendig, wenn eine kontinuierliche medizinische Überwachung oder Versorgung erforderlich ist.

Gehören Wahlleistungen automatisch zur stationären Versorgung?

Nein. Wahlleistungen müssen gesondert vertraglich vereinbart sein.



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