Chefarztbehandlung

Einordnung der Chefarztbehandlung

Die Chefarztbehandlung ist eine ärztliche Wahlleistung, bei der die Behandlung durch bestimmte leitende Ärzte oder deren Stellvertreter erfolgt. Sie ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Grundversorgung und muss vertraglich vereinbart sein.

Ob und in welchem Umfang eine Chefarztbehandlung möglich ist, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifbedingungen der stationären Zusatzversicherung.

Tarifliche Ausgestaltung

Die Chefarztbehandlung kann in stationären Zusatzversicherungen unterschiedlich geregelt sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die darin definierten Leistungsumfänge.

  • Behandlung durch Chefärzte oder benannte leitende Ärzte
  • Einbeziehung von Vertretungsregelungen gemäß Tarifbedingungen
  • Abrechnung nach ärztlicher Gebührenordnung
  • Tarifabhängige Einschränkungen oder Ausschlüsse

Vertragliche Voraussetzungen und Abgrenzungen

Die Inanspruchnahme einer Chefarztbehandlung setzt voraus, dass diese Leistung vertraglich vereinbart wurde. Die konkrete Ausgestaltung ist tarifabhängig.

  • Vertragliche Definition der berechtigten Leistungserbringer
  • Regelungen zu Stellvertretungen und Delegationen
  • Abgrenzung zur allgemeinen ärztlichen Krankenhausleistung
  • Nachweispflichten und Abrechnungsmodalitäten

Kostenfaktoren und Tarifmerkmale

Tarife mit Chefarztbehandlung wirken sich auf die Beitragshöhe der stationären Zusatzversicherung aus. Die Kosten ergeben sich aus dem Leistungsumfang sowie aus personenbezogenen und tariflichen Faktoren.

  • Umfang der vereinbarten ärztlichen Wahlleistungen
  • Kombination mit weiteren stationären Zusatzbausteinen
  • Eintrittsalter und Gesundheitsangaben bei Vertragsbeginn
  • Tarifliche Begrenzungen und Abrechnungsregelungen

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Chefarztbehandlung?

Die Chefarztbehandlung ist eine ärztliche Wahlleistung, bei der die Behandlung durch bestimmte leitende Ärzte erfolgt, sofern dies tariflich vereinbart ist.

Ist die Chefarztbehandlung Teil der gesetzlichen Krankenversicherung?

Nein. Sie gehört nicht zur gesetzlichen Grundversorgung und kann nur über vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen abgedeckt sein.

Beeinflusst die Chefarztbehandlung den Versicherungsbeitrag?

Ja. Der vereinbarte Leistungsumfang, einschließlich ärztlicher Wahlleistungen, fließt in die Beitragskalkulation des Tarifs ein.



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