Chefarztbehandlung – Einordnung ärztlicher Wahlleistungen bei stationären Behandlungen
Die Chefarztbehandlung bezeichnet eine vertraglich geregelte ärztliche Wahlleistung im Rahmen stationärer Krankenhausaufenthalte. Diese Seite ordnet die rechtlichen, tariflichen und kostenbezogenen Rahmenbedingungen sachlich ein.
Einordnung der Chefarztbehandlung
Die Chefarztbehandlung ist eine ärztliche Wahlleistung, bei der die Behandlung durch bestimmte leitende Ärzte oder deren Stellvertreter erfolgt. Sie ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Grundversorgung und muss vertraglich vereinbart sein.
Ob und in welchem Umfang eine Chefarztbehandlung möglich ist, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifbedingungen der stationären Zusatzversicherung.
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Tarifliche Ausgestaltung
Die Chefarztbehandlung kann in stationären Zusatzversicherungen unterschiedlich geregelt sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die darin definierten Leistungsumfänge.
- Behandlung durch Chefärzte oder benannte leitende Ärzte
- Einbeziehung von Vertretungsregelungen gemäß Tarifbedingungen
- Abrechnung nach ärztlicher Gebührenordnung
- Tarifabhängige Einschränkungen oder Ausschlüsse
Vertragliche Voraussetzungen und Abgrenzungen
Die Inanspruchnahme einer Chefarztbehandlung setzt voraus, dass diese Leistung vertraglich vereinbart wurde. Die konkrete Ausgestaltung ist tarifabhängig.
- Vertragliche Definition der berechtigten Leistungserbringer
- Regelungen zu Stellvertretungen und Delegationen
- Abgrenzung zur allgemeinen ärztlichen Krankenhausleistung
- Nachweispflichten und Abrechnungsmodalitäten
Kostenfaktoren und Tarifmerkmale
Tarife mit Chefarztbehandlung wirken sich auf die Beitragshöhe der stationären Zusatzversicherung aus. Die Kosten ergeben sich aus dem Leistungsumfang sowie aus personenbezogenen und tariflichen Faktoren.
- Umfang der vereinbarten ärztlichen Wahlleistungen
- Kombination mit weiteren stationären Zusatzbausteinen
- Eintrittsalter und Gesundheitsangaben bei Vertragsbeginn
- Tarifliche Begrenzungen und Abrechnungsregelungen
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Chefarztbehandlung?
Die Chefarztbehandlung ist eine ärztliche Wahlleistung, bei der die Behandlung durch bestimmte leitende Ärzte erfolgt, sofern dies tariflich vereinbart ist.
Ist die Chefarztbehandlung Teil der gesetzlichen Krankenversicherung?
Nein. Sie gehört nicht zur gesetzlichen Grundversorgung und kann nur über vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen abgedeckt sein.
Beeinflusst die Chefarztbehandlung den Versicherungsbeitrag?
Ja. Der vereinbarte Leistungsumfang, einschließlich ärztlicher Wahlleistungen, fließt in die Beitragskalkulation des Tarifs ein.