Wahltarife in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

1. Was sind Wahltarife?

Wahltarife sind freiwillige Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen, die Versicherte individuell auswählen können. Sie bieten finanzielle Vorteile oder zusätzliche Leistungen über den gesetzlichen Standard hinaus.


2. Warum gibt es Wahltarife?

🔹 Mehr Flexibilität & individuelle Anpassung
🔹 Kostenersparnis durch Beitragsrückerstattung
🔹 Zusätzliche Leistungen über den GKV-Standard hinaus


3. Arten von Wahltarifen

Es gibt verschiedene Wahltarife, die entweder gesetzlich vorgeschrieben (§ 53 SGB V) oder freiwillig von den Krankenkassen angeboten werden.

3.1. Gesetzlich geregelte Wahltarife (§ 53 SGB V)

Diese Tarife müssen von jeder Krankenkasse angeboten werden.

3.1.1. Wahltarif Selbstbehalt

💰 Versicherte zahlen im Krankheitsfall einen Eigenanteil, erhalten dafür Beitragsrückerstattung.

Ersparnis: Rückerstattung zwischen 100 € und 600 € pro Jahr
Geeignet für: Gesunde Versicherte mit niedrigen Gesundheitskosten
Bindungsfrist: 3 Jahre

3.1.2. Wahltarif Krankengeld für Selbstständige

💰 Zusatzversicherung für freiwillig Versicherte ohne regulären Krankengeldanspruch.

Sichert Einkommen ab (ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit)
Geeignet für: Selbstständige, Freiberufler, gutverdienende Angestellte
Bindungsfrist: 3 Jahre

3.2. Freiwillige Wahltarife (von Krankenkassen individuell angeboten)

Nicht jede Krankenkasse bietet diese Tarife an.

3.2.1. Wahltarif Beitragsrückerstattung (Tarif für gesundheitsbewusstes Verhalten)

💰 Versicherte erhalten eine Prämie, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Ersparnis: Bis zu 600 € pro Jahr Rückerstattung
Geeignet für: Menschen, die selten zum Arzt gehen
Achtung: Keine Rückerstattung, wenn Kosten entstehen

3.2.2. Wahltarif Homöopathie & Naturheilkunde

💰 Erstattung für alternative Heilmethoden (z. B. Akupunktur, Homöopathie).

Zusätzliche Gesundheitsleistungen ohne private Zusatzversicherung
Geeignet für: Menschen, die alternative Medizin nutzen
Bindungsfrist: Meist 1 Jahr

3.2.3. Wahltarif für besondere Arzneimittelversorgung

💰 Vergünstigte Medikamente durch besondere Vertragsmodelle.

Günstigere oder zusätzliche Medikamente (z. B. bei chronischen Erkrankungen)
Geeignet für: Menschen mit regelmäßiger Medikation

3.2.4. Wahltarif DMP (Disease Management Programme)

💰 Spezialprogramme für chronisch Kranke mit besserer Versorgung.

Individuelle Betreuung durch Ärzte & Therapeuten
Geeignet für: Diabetiker, Asthmatiker, Herz-Kreislauf-Erkrankte


4. Vorteile und Nachteile von Wahltarifen

✅ Vorteile

✔️ Finanzielle Vorteile (z. B. Rückerstattung oder günstigere Medikamente)
✔️ Individuelle Leistungen (z. B. Naturheilkunde, zusätzliche Vorsorge)
✔️ Attraktive Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten

❌ Nachteile

Langfristige Bindung (bis zu 3 Jahre)
Selbstbehalt kann teuer werden, wenn hohe Krankheitskosten entstehen
Nicht alle Wahltarife sind bei jeder Krankenkasse verfügbar


6. Wie kann man einen Wahltarif abschließen?

1️⃣ Krankenkasse kontaktieren & Tarife prüfen
2️⃣ Antrag stellen & Vertragsbedingungen prüfen
3️⃣ Gültigkeit beginnt ggf. mit nächstem Monatsanfang

Wichtig: Wahltarife haben ggf. eine Bindungsfrist von bis zu 3 Jahren. Ein Krankenkassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich.


7. Fazit

Wahltarife bieten eine gute Möglichkeit, Beiträge zu sparen oder zusätzliche Leistungen zu erhalten. Sie sind besonders für gesunde Menschen, Selbstständige oder Personen mit Interesse an alternativer Medizin attraktiv. Allerdings sollte man die langfristige Bindung und mögliche Kostenrisiken berücksichtigen.

📌 Tipp: Vor Abschluss eines Wahltarifs unbedingt Leistungen & Bedingungen vergleichen!


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Weitere Informationen:
Unterschiede zwischen den Krankenkassen

Die Zusatzleistungen sind nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Manche bieten umfangreiche Pakete an, während andere nur die gesetzlichen Mindestleistungen bereitstellen. Es lohnt sich daher, verschiedene Krankenkassen zu vergleichen.


Unser Tipp:

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.